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   KG, 25.06.1998 - (5) 1 Ss 146/98 (28/98)   

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KG, 25.06.1998 - (5) 1 Ss 146/98 (28/98) (https://dejure.org/1998,19168)
KG, Entscheidung vom 25.06.1998 - (5) 1 Ss 146/98 (28/98) (https://dejure.org/1998,19168)
KG, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - (5) 1 Ss 146/98 (28/98) (https://dejure.org/1998,19168)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261, Vermutung 11, Alleintäter oder Gehilfe m. Nachw.; Pikart in KK StPO 3. Aufl., § 337 Rdn. 28, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., § 267 Rdn. 12, § 261 Rdn. 2).
  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Da diese den ihr vorher unbekannten Täter nur kurze Zeit beobachten konnte, durfte sich das Landgericht nicht ohne weiteres auf eine subjektive Gewißheit der Zeugin beim wiedererkennen verlassen, sondern mußte anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hatte (vgl. BGH StV 1994, 67, 68).
  • OLG Köln, 13.12.1991 - Ss 379/91

    Tatverdächtiger; Zeuge; Wahlbildvorlage; Wahlgegenüberstellung; Auswahlpersonen;

    Auszug aus KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
  • KG, 20.11.1997 - 1 Ss 4/97
    Auszug aus KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
  • KG, 28.05.1998 - 1 Ss 90/98
    Auszug aus KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1988 - 5 Ss 361/87
    Auszug aus KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
  • KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
    Die Schlußfolgerungen dürfen sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie bloße Vermutungen sind, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen können (vgl. BGH NStZ 1986, 373; 1981, 33; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; KG, Beschluß vom 25. Juni 1998 -(5) 1 Ss 146/98 (28/98) - Kuckein in KK, StPO 4. Aufl., § 337 Rdn. 29; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, § 261 StPO Rdnrn. 2, 38; § 267 Rdn. 12).
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